|
|
|
Das Gesetz (Unfallverhütungs-Vorschriften „Bauarbeiten“ VBG 37, Teil II, §12; DIN 4426 „Sicherheitseinrichtungen“; Flachdachrichtlinien) schreibt das Vorhandensein von Absturzsicherungen vor – seit 1993 schon bei Absturzhöhen ab drei Metern.
Um nicht bei jeder Flachdach-wartung und -sanierung erneut Sicherheitsvorkehrungen installieren zu müssen, bieten sich mit Polybit PROTEKT/ PROTEKTsmart und Polybit BARRIAL fest am Objekt verankerte Schutzeinrichtungen an, die jederzeit einsatzbereit sind.
|